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Berufung in den Landesdenkmalrat

30.03.2017 - Meldungen

Astrid Wuttke, Mitglied der Geschäftsleitung bei schneider+schumacher, wurde in den Hessischen Landesdenkmalrat berufen – als Vertreterin der Architekten- und Stadtplanerkammer (AKH). Der Landesdenkmalrat berät und unterstützt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Mit dem Thema beschäftigt sich Astrid Wuttke bereits als Vorsitzende der AKH-Arbeitsgruppe „Architekten in der Denkmalpflege und Bauen im Bestand“. Auch als Architektin bei schneider+schumacher arbeitet sie an Sanierungen denkmalgeschützter Bauten – etwa dem Westgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe oder dem Ausstellungsgebäude auf der Mathildenhöhe Darmstadt.

Was ist Ihnen bei Ihrem Engagement für den Denkmalschutz besonders wichtig?

Wichtig ist mir der Ansatz, das Denkmal zu respektieren, aber gleichzeitig in unsere Zeit zu überführen. Die Gebäude sind ja keine Museen ihrer selbst, sondern sollen weiter genutzt werden und auch in unsere heutige Zeit passen – allerdings ohne ihren ursprünglichen Ausdruck zu verlieren. Es geht mir auch darum, Gebäude der so genannten „ungeliebten Moderne“ – also aus den 1950er bis 1970er Jahren – in den Blick zu rücken, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und oftmals nur durch eine Unterschutzstellung vor dem Abriss gerettet werden konnten. Hier sind Strategien für deren Akzeptanz und die Transformation in unsere heutige Zeit gefragt.

Was ist die größte Herausforderung für Architekten bei der Denkmalpflege?

Die Denkmalpflege ist für uns Architekten ein Aspekt unter vielen, die wir mit unserer Planung in Einklang bringen müssen – etwa Baukosten, Nutzerkomfort, Brandschutz oder auch Energieeffizienz. Schwierig ist es auch, den Mehraufwand zu vermitteln, den das Bauen im denkmalgeschützten Bestand in der Projektarbeit bedeutet und diesen angemessen honoriert zu bekommen. Häufig muss man mit viel Idealismus an die Sache herangehen.

Was müsste in Sachen Denkmalpflege verbessert werden?

Es ist wichtig, dass neben den bauhistorischen auch architektonische Kategorien in der Bewertung berücksichtigt werden. Denkmalpfleger halten häufig am Originalbauteil fest – auch aus Angst, etwas falsch zu machen, wenn man Neues zulässt. Das Festhalten am Originalbauteil kommt aus einer Zeit, zu der die Gebäude im Wesentlichen aus dicken Steinen bestanden. Schwierig wird dies beispielsweise bei Bauten aus den 1950er bis 1970er Jahren, bei denen die Fassaden als „Verschleißbauteile“ geplant worden sind, die ausgetauscht werden müssen, wenn sie ihre Lebensdauer überschritten haben. Bei der Sanierung des ehemaligen Amerikanischen Konsulats in Frankfurt mussten wir beispielsweise die Fassaden vollständig erneuern, haben dafür aber Materialien und Ausführung in Anlehnung an den Originalentwurf gewählt, so dass „der Geist des Gebauten“ erhalten bleiben konnte.

Ein abschließender Kommentar zum Thema

Neben Respekt vor dem Denkmal ist auch Mut für Innovationen gefragt. So war die Herangehensweise beispielsweise auch bei der Erweiterung des Städel Museums und dem neuen Studien- und Konferenzzentrum der Mannheim Business School, das kurz vor der Fertigstellung steht.

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